KatSchutz statt Wehrdienst

 

In Deutschland kann vom Wehr-, bzw. Zivildienst freigestellt werden, wer sich für mindestens 6 Jahre als Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichtet. Grundlage hierfür sind § 13a Wehrpflichtgesetz und § 14 Zivildienstgesetz. Der Dienstpflichtige muss jährlich eine Mindestzahl an Dienststunden (ca. 120h) nachweisen. Jede Einheit erhält ein gewisses Stellenkontigent zur Vergabe.


Solltet auch Ihr Interesse oder Fragen zu Möglichkeiten einer Verpflichtung beim Katastrophenschutz Artern haben, so meldet euch bitte telefonisch beim DRK Kyffhäuserkreisverband Artern unter:


Telefon: 0 34 66 - 33 71 12